top of page

AGB der Carpe.di Verwaltungs GmbH für VitaMea-Produkte (Stand: 09.12.2022)

Die Carpe.di Verwaltungs GmbH (nachfolgend: CARPE.DI), Niemannsweg 52, 24105 Kiel, Telefonnummer: +49 431 3209488, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 8758 KI, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Jacken, USt ID: DE 294932294, legt dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag ergänzend die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung zu Grunde.

Diese AGB gelten ausschließlich, sie gelten also für jegliche Geschäftsbeziehung die CARPE.DI eingeht. Hierunter fallen insbesondere die Geschäftsbeziehungen mit den Endkunden. Hierunter fallen auch Kunden, die Unternehmer i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches sind, soweit es sich um VitaMea-Produkte handelt. 

Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners/Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, CARPE.DI hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn CARPE.DI in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners/Kunden dessen Leistung vorbehaltlos annimmt.

Die CARPE.DI behält sich die Änderung dieser AGB vor. Eine geänderte Fassung dieser AGB wird vier Wochen nach ihrem Zugang beim Kunden – regelmäßig werden diese digital in Textform übersendet – Vertragsbestandteil. Sollte der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, hat er das Recht, seinen Vertrag mit CARPE.DI innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der neuen AGB zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). CARPE.DI wird den Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht gesondert hinweisen. Ist Gegenstand der Änderung lediglich die Erweiterung der unter A. aufgeführten und unter B. näher beschriebenen Dienstleistungen oder handelt es sich um andere marginale Vertragsänderungen, die weder den Vertragsgegenstand noch die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien betreffen, so ist CARPE.DI weder zu einer Übersendung der geänderten AGB verpflichtet, noch besteht ein Sonderkündigungsrecht.

A. Dienstleistungsangebote

Der Kunde kann bei CARPE.DI derzeit folgende Dienstleistungsangebote buchen:

  1. Hausnotruf-Dienst mit bereitgestellten Geräten: VITAHOME, VITAVIDEO und VITAMOBIL;

  2. Hausnotruf-Dienst über sonstige Geräte: VITAAPP

  3. Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter;

  4. VITAASSISTENZ-Leistungen.

B. Leistungsinhalte

Die nachfolgenden Regelungen gelten für den jeweiligen Kunden von CARPE.DI nur, soweit die entsprechenden Leistungen vom Kunden bei CARPE.DI auch gebucht wurden.

Dem Kunden stehen insbesondere für den Hausnotruf-Dienst mit bereitgestellten Geräten unterschiedliche Angebote zur Auswahl. Der Kunde kann wählen aus den Angeboten: VITAHOME, VITAVIDEO und VITAMOBIL. Die 

Angebote unterscheiden sich insbesondere in der Art des Gerätes, über das der Hausnotruf-Dienst betrieben wird: VITAHOME mit einer Basisstation, VITAVIDEO mit einem Tablet und VITAMOBIL mit einer SmartWatch.

Die oben unter Punkt A. genannten Dienstleistungen können folgende Leistungen enthalten:

  1. Hausnotruf-Dienst mit bereitgestellten Geräten: VITAHOME, VITAVIDEO und 
    VITAMOBIL

  2. Hausnotruf-Dienst mit Geräten, die von CARPE.DI zur Verfügung gestellt werden.

  3. In diesen AGB sind mit dem Wort Geräte – soweit diese durch CARPE.DI zur Verfügung gestellt wurden – sämtliche Gegenstände gemeint, die dem Kunden zur Durchführung des Vertrages übergeben wurden. 

  4. Erstellung eines individuellen Notfallplans zur Information der Rettungskräfte im Ernstfall über Vorerkrankungen und Medikation, um so eine schnelle und individuelle Erstversorgung zu ermöglichen.

  5. Bereitstellung einer 24-Stunden-Notrufzentrale, die über die zur Verfügung gestellten Geräte erreicht werden kann.

  6. Satellitenortung der von CARPE.DI zur Verfügung gestellten Geräte für Sicherheit unterwegs beim Spazierengehen oder Einkaufen.

  7. Bereitstellung eines Hintergrunddienstes mit Schlüsselhinterlegung. Der Hintergrunddienst beinhaltet insbesondere die Durchführung und Abwicklung von Hilfeleistungen für den Kunden im nicht-medizinischen Notfall und die damit verbundene Schlüsselhinterlegung.

  8. Zurverfügungstellung von passenden Geräten zur Erbringung der entsprechenden Dienstleistung, um jederzeit einen Notruf absetzen zu können. Die durch CARPE.DI zur Verfügung gestellten Geräte sind mit einer Multinetz-SIM-Karte ausgestattet, so dass für den Notruf weder ein Festnetzanschluss noch ein zusätzlicher Mobilfunkvertrag erforderlich ist. Die eingesetzte Multinetz-SIM-Karte garantiert eine hohe Abdeckung über alle Netze in Deutschland. Trotzdem kann es zu Übertragungsstörungen in den Mobilfunknetzen kommen, die nicht von CARPE.DI zu verantworten sind und für die das Unternehmen auch keine Haftung übernimmt.

  9. Setzt der Kunde einen Notruf über das CARPE.DI-Hausnotrufsystem ab, wählt das Hausnotrufsystem die im Gerät gespeicherten Telefonnummern in der vorgegebenen Reihenfolge an. Die 24-Stunden-Notrufzentrale wird, soweit sie vom Kunden gebucht ist, als erste anzuwählende Nummer im Hausnotrufsystem programmiert.

  10. Das Hausnotrufsystem funktioniert nur dann, wenn eine für die Geräte erforderliche Kommunikationsverbindung (z.B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) durch den Kunden gegeben ist.

  11. CARPE.DI übersendet dem Kunden eine Kurzanleitung für die Bedienung der zur Verfügung gestellten Geräte, ferner steht eine aus dem Internet herunterladbare Bedienungsanleitung zur Verfügung; im Bedarfsfalle wird der Kunde durch ein telefonisches Einrichtungsgespräch in die Bedienung der Geräte eingewiesen. Die zur Verfügung gestellten Geräte 

    können entweder selbstständig vom Kunden über die durch CARPE.DI bereitgestellte Software konfiguriert werden oder über den CARPE.DI-Support nach entsprechender Beauftragung durch den Kunden. CARPE.DI hat mit der ersten – je nach gewählter Konfiguration – erfolgreichen Benachrichtigung des Kunden seine diesbezüglichen vertraglichen Pflichten erfüllt.

  12. Die Durchführung von Notfallmaßnahmen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und, wenn eine 24-Stunden-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.

  13. CARPE.DI ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

  14. Sämtliche vom Hausnotrufsystem ausgehende Telefonate sind in der monatlichen Gebühr des Kunden enthalten, sofern diese innerhalb der EU stattfinden.

    1. Mitwirkungspflichten des Kunden

  15. Der Kunde hat für die Installation und den Betrieb der Geräte einen Stromanschluss mit 230 V betriebsfertig bereitzustellen.

  16. Das Hausnotrufsystem ist an möglichst zentraler Stelle im Wohnbereich des Kunden an die Stromversorgung anzuschließen, an der ein sicherer Empfang der für die Geräte erforderliche Kommunikationsverbindung (Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) besteht. Bei mobilen Geräten muss der Kunde dafür sorgen, dass diese – entsprechend den Gebrauchsanweisungen – immer ausreichend geladen sind.

  17. Keinesfalls darf die von CARPE.DI in das Gerät eingelegte SIM-Karte entfernt werden, da in diesem Falle ein einwandfreies Funktionieren des Hausnotrufsystems nicht gewährleistet ist.

  18. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Inbetriebnahme des Hausnotrufsystems sowie anschließend einmal pro Kalendermonat einen Testnotruf abzusetzen, um sich von der Funktionstüchtigkeit des Hausnotrufsystems zu überzeugen. Störungen muss der Kunde unverzüglich CARPE.DI mitteilen.

  19. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig einen etwaig erforderlichen Batteriewechsel (z.B. Funksender) vorzunehmen. Für Schäden oder die Nichterfüllung vertraglicher Leistungen, die darauf beruhen, dass ein Notruf auf Grund einer leeren Batterie nicht abgesetzt werden kann, übernimmt CARPE.DI keine Haftung.

  20. Der Kunde muss CARPE.DI jede Änderung von Kontakt- oder Adressdaten oder inhaltliche Änderungen im Notfallplan unverzüglich mitteilen. Die Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Fax) ist dazu ausreichend.

    1. Pflichten des Kunden in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Geräte

  21. Sämtliche zur Verfügung gestellten Geräte gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte pfleglich, schonend und entsprechend der Gebrauchsanweisung sorgsam zu behandeln. Änderungen und Manipulationen an den Geräten sind zu unterlassen. Der Kunde haftet insoweit auch für sämtliche weitere Nutzer der Geräte.

  22. Störungen, vermutete Defekte oder sonstige Mängel der Geräte hat der Kunde unverzüglich CARPE.DI mitzuteilen. Die Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Fax) ist dazu ausreichend. Keinesfalls darf der Kunde ohne Rücksprache mit CARPE.DI einen Reparaturauftrag erteilen. Sämtliche Reparaturen werden nur durch CARPE.DI vermittelt. Bei Reparatur, Wartung oder Lieferung von Ersatzgeräten bemüht sich CARPE.DI um schnelle Abwicklung. Die Durchführung von gegebenenfalls anfallenden Reparaturen oder Wartungen erfolgen durch von CARPE.DI beauftragte Dritte. Hat der Kunde den Schaden zu vertreten, trägt er die Kosten von Reparatur und/oder Ersatzbeschaffung. Für den Fall einer vereinbarten Installation, einer erforderlichen Instandsetzung oder eines Austausches der Geräte ist der Kunde verpflichtet, dem jeweiligen Mitarbeiter von CARPE.DI oder einem von diesem beauftragten Dritten Zutritt zu seiner Wohnung und zu den Geräten zu gewähren.

  23. Bei Vertragsende sind die Geräte komplett, in ordnungsgemäßem Zustand und auf eigene Kosten vom Kunden zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe innerhalb eines etwaigen für den Kunden kostenfreien Probezeitraums, stellt CARPE.DI dem Kunden ein Retourenlabel für die Geräte zur Verfügung. Der Kunde hat die Geräte vor Rückgabe sachgerecht zu reinigen.

Rechtsfolgen unterbliebener Rückgabe

  • Wenn die von CARPE.DI zur Verfügung gestellten Geräte nicht gemäß der im vorangegangen Bulletpoint (Gliederungspunkt) enthaltenen Regelung zurückgegeben werden, ist CARPE.DI berechtigt, die jeweils vereinbarte monatliche Vergütung für die Dauer der Vorenthaltung der Geräte weiter zu verlangen.

  • Sollten die Geräte trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist nicht zurückgegeben werden, so ist CARPE.DI berechtigt, den Wert der Geräte erstattet zu verlangen, der sich nach den Kosten für die Beschaffung eines vergleichbaren neuen Ersatzgerätes berechnet (Ersatzwert).

  • Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass CARPE.DI den Ersatzwert nicht verlangen darf. Gelingt dieser Nachweis, so ist kein Ersatzwert durch den Kunden zu erstatten.

  • Hausnotruf-Dienst über sonstige Geräte 
    (VITAAPP)

Der Kunde kann den Hausnotruf-Dienst auch ohne zur Verfügung gestellte Geräte von CARPE.DI in Anspruch nehmen, zum Beispiel über die Verwendung einer von CARPE.DI angebotenen Software (VITAAPP) auf eigenen, bzw. von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Geräten.

Wählt der Kunde diese Leistung, ist er verpflichtet – sofern zur Erbringung des Services eine App notwendig ist –, diese auf sein Endgerät herunterzuladen und die zur Abwicklung des Notrufs relevanten Daten einzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, die App nach den entsprechenden Anweisungen zu installieren sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des APP-Store-Betreibers zu akzeptieren und einzuhalten. Ferner ist er verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Updates auf seinem Endgerät zu installieren.

Bucht der Kunde diese Dienste, erbringt CARPE.DI folgende, jeweils individuell vereinbarte, Dienstleistungen:

  • Erstellung eines persönlichen Notfallplans zur Information der Rettungskräfte im Ernstfall über Vorerkrankungen und Medikation, um so eine schnelle und individuelle Erstversorgung zu ermöglichen.

  • Der Hausnotruf-Service funktioniert nur, wenn eine für die Software erforderliche Kommunikationsverbindung (z.B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) durch den Kunden gegeben ist.

  • Nicht Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Notfallmaßnahmen. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und, wenn eine 24-Stunden-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.

  • CARPE.DI ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

  • Kommunikationsgebühren von sämtlichen Hausnotrufsystemen (z.B. durch ausgehende Telefonate) sind durch den Kunden zu tragen.

  • CARPE.DI trägt bei der Buchung dieser Leistungen keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der verwendeten Geräte und für Funktionsstörungen der App aufgrund von Störungen im Betrieb der verwendeten Geräte, zum Beispiel durch Software-Updates im Betriebssystem, etc.

  • Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter 

CARPE.DI vermittelt auf der entsprechenden individuell mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Grundlage verschiedenste Leistungen, die die Lebensgestaltung des Kunden erleichtern sollen. Hierzu könnten zum Beispiel die Bereitstellung von Pflegeboxen, der behinderten- und/oder altengerechte Umbau des Bades, der Einbau eines Treppenliftes, die Bereitstellung eines 24-Stunden-Concierge-Services, der dem Kunden als Ansprechpartner in allen Lebenslagen rund um die Uhr zur Verfügung steht, etc. gehören. 

CARPE.DI tritt bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen lediglich als Vermittler auf und ist daher nicht verantwortlich für die Erbringung der mit dem jeweiligen Dienstleister bzw. Werkunternehmer vereinbarten Leistung.

  1. VITA Assistenz-Leistungen:

VITA Assistenz ist eine Kombination aus Rabatt- Service- und versicherungsartigen Leistungen und umfasst:

  1. Apotheken CASH-BACK

Die gesammelten Apotheken-Quittungen der Einkäufe eines Jahres können von dem Kunden bis zum 31.01. des darauffolgenden Jahres zusammen mit dem Formular „Apotheken CASH-BACK“ an die CARPE.DI gesendet werden. Auf eingehende Quittungen für nicht verschreibungspflichtige Apothekenprodukte bis zu einer maximalen Rechnungssumme von 150,00 EUR pro Jahr werden dem Kunden 25 % der Rechnungssumme erstattet. 

  1. Unfallschutz / Service – und versicherungsartige Leistungen 

Leistungsumfang 

  • Serviceleistung:

Unser Notdienst ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar. Zeigen Sie einen Notfall/Schaden unverzüglich unter Nennung Ihrer Kundennummer bei der Hotline unter 0431 - 72 00 45 00 an und stimmen sich mit uns darüber ab, ob und welche Leistungen wir erbringen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Kosten erstatten, wenn wir die Organisation der Leistung nicht veranlasst haben.

  • Versicherungsartige Leistung

Der Kunde von VITA Assistenz-Leistungen erhält organisatorische und finanzielle Hilfe in Notfällen. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte von VITA Assistenz-Leistungen dar. Zur Erbringung der versicherungsartigen Leistungen wurden mit der Mehrwerk GmbH Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Maßgeblich für die Vertragserfüllung sind die, den Gruppenversicherungen zugrundeliegenden, Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Eine Übersicht der aktuellen Versicherungspartner sowie die Bedingungen können kostenfrei im Service-Center und online unter  abgerufen werden.

Umfang des Versicherungsschutzes (Stand Dezember 2021)

  • Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht. 

  • Die Leistungen beinhalten die Vermittlung und Organisation sowie die Kostenübernahme bis zu einer Höchstentschädigung je Versicherungsfall von 2.500 Euro für die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen. Übernommen werden die Kosten für die mit der Leistung betrauten Personen. Kosten Dritter (z.B. Praxisgebühren oder Bearbeitungsgebühren bei Behörden) werden nicht übernommen. Die Inanspruchnahme der Leistungen durch Ihren Ehepartner ist möglich, wenn Sie sich aufgrund eines Unfallereignisses mindestens 7 Tage in stationärer Behandlung befinden. 

  • Die Leistungen werden für einen Zeitraum von bis zu maximal 8 Wochen ab Eintritt des Versicherungsfalls erbracht. 

  • Bestehen für die versicherte Person bei der Versicherungsgesellschaft mehrere Unfallversicherungen, so kann die vereinbarte Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 

  • Die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Auskünfte und Einverständniserklärungen sind dem beauftragten Dienstleister gegenüber abzugeben.

Spezielle Hilfeleistungen mit Kostenüberahme:

  • Menüservice 

Organisiert wird die Anlieferung jeweils einer Hauptmahlzeit pro Tag für die versicherte Person und ihren Lebenspartner. Die versicherte Person kann aus dem vom Dienstleister angebotenen Menüsortiment auswählen. Übernommen werden die Kosten für die Mahlzeiten und die Anlieferung.

  • Fahrdienst 

Bis zu zwei Mal in der Woche wird ein Fahrdienst zu Ärzten, Krankenhäusern, Behörden, Krankengymnastik und Therapien organisiert. Übernommen werden die Fahr- bzw. Transportkosten. 

  • Begleitung 

Bis zu zwei Mal in der Woche wird eine Begleitung zur Unterstützung bei Ihren Arzt- und Behördengängen sowie bei Fahrten zu Krankengymnastik und Therapien organisiert. 

  • Einkaufsservice 

Bis zu zwei Mal in der Woche werden folgende Besorgungen/Einkäufe durchgeführt, sofern die Notwendigkeit dafür besteht:

a) Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs

b) Botengänge zur Bank, Sparkasse oder Behörden 

c) Besorgen von Rezepten oder Medikamenten 

d) Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung der besorgten Gegenstände und

e) Einlieferung und Abholung von Wäsche bei der Reinigung 

  • Wäscheservice und Schuhpflege 

Zweimal in der Woche werden 

a) Ihre Wäsche und Kleidung gewaschen, getrocknet, gebügelt, sortiert und eingeräumt 

b) Ihre Schuhe gepflegt. 

Kosten für die Reinigungsmittel und andere Kosten werden nicht übernommen. 

  • Wohnungsreinigung 

Einmal in der Woche wird innerhalb Ihrer Wohnung/Ihres Hauses der übliche Wohnbereich (z.B. Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) im allgemein üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass sich die Räume bei Eintritt des Versicherungsfalles in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Kosten für die Reinigungsmittel und andere Kosten werden nicht übernommen. 

  • Haustierbetreuung 

Organisiert wird die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. Tierheim. Übernommen werden die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere für eine Dauer von maximal 14 Tagen. 

  • Organisation von Garten- und Grundstückspflege

Einmal in der Woche wird für eine Dauer von ein bis zwei Arbeitsstunden Ihr Garten im allgemein üblichen Umstand gepflegt (z.B. Rasenmähen, Unkrautbeseitigung, Ernte von Obst und Gemüse). 

Leistungsausschluss:

Kein Leistungsanspruch besteht, wenn: 

  • die Meldung des Versicherungsfalls und der Auftrag zur Organisation der Leistung nicht über die vom Versicherer bereitgestellten Kontaktdaten erfolgt sind 

  • die versicherte Person selbst einen Dienstleister für Leistungen nach dem obigen Abschnitt (Spezielle Hilfeleistungen mit Kostenübernahme) auswählt 

  • die Leistung nicht erforderlich ist, insbesondere wenn sie bereits unabhängig vom Versicherungsfall bezogen oder von einer im Haushalt lebenden Person erbracht wird. 

  • eine der Leistungen nach dem obigen Abschnitt (Spezielle Hilfeleistungen mit Kostenübernahme) im Rahmen der Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung erbracht wird. Bereits laufende Hilfeleistungen enden zum Zeitpunkt der Anerkennung durch den jeweiligen Kostenträger. 

Hat die versicherte Person aufgrund der Leistungen des Versicherers Kosten gespart, die sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, kann der Versicherer die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen. 

Kein Leistungsanspruch besteht bei Unfällen der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf epileptischen Anfällen oder anderen Krampfanfällen beruhen, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch 

  • ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis 

  • Herzinfarkt oder Schlaganfall – ausgeschlossen bleiben jedoch die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst.

  • Trunkenheit – beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt unter 1,1 Promille liegt.

  • die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht waren. 

Kein Leistungsanspruch besteht bei Unfällen der versicherten Person bei der Benutzung von Luftfahrzeugen (Fluggeräten) ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen. 

Kein Leistungsanspruch besteht, sofern die beschriebenen Leistungen aus der gesetzlichen Pflege bzw. Krankenversicherung bezogen werden können. Sofern Sachleistungen bezogen werden, erbringt der Versicherer Leistungen aus dem obigen Abschnitt (Spezielle Hilfeleistungen mit Kostenübernahme), welche über die durch die gesetzliche Pflegeversicherung bereitgestellten Leistungen hinausgehen. Sofern Geldleistungen bezogen werden, endet die Leistungspflicht, da der zusätzliche Bedarf nicht mehr festgestellt werden kann. 

Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden, welche bei der Teilnahme an Rennen oder jeglichen Wettbewerben entstehen.

Allgemeine Leistungsbegrenzungen

Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann. Weitere Informationen zum Leistungsumfang entnehmen sie den Allgemeinen Versicherungs- sowie Rechtschutzbedingungen der Gruppenversicherung gem. §3 Nr. 3. Eine Übersicht der aktuellen Versicherungspartner sowie die Bedingungen können kostenfrei im Service-Center und online unter www.vitamea.info abgerufen werden.

  1. Gesundheitsberatung (per Telefon und Video-Tablet)

Die medizinisch geschulten Mitarbeiter (u.a. Ärzte, Arzthelfer, Krankenpfleger, Pflegeberater, Diabetes-Assistenten, Ernährungsberater) beraten, informieren und vermitteln rund um die Uhr zu relevanten Themen der Gesundheit. Die von den vermittelten Dienstleistern erhobenen Entgelte sowie anfallende Sachkosten werden nicht übernommen. 

Folgende Beratungstelefone stehen zur Verfügung:

  • Das allgemeine Beratungstelefon: Vermittlungs- und Organisationsservice, Beratungshilfe bei der Auswahl von u. a. Rehabilitationsberatern, Selbsthilfegruppen, Anbietern für behindertengerechtes Bauen/ Umbauen, Kraftfahrzeughilfen, Verbänden und Institutionen/Soziale Einrichtungen, Reparaturdiensten (Kleinarbeiten zu Hause), Ärzten, Fachärzten und Spezialisten, Krankenhäusern, Fach-, Spezial- und Rehakliniken, Krankentransportdiensten durch Beantwortung allgemeiner medizinischer Fragen. Benennung weiterer med. Dienstleister, z.B. für Impfungen (auch für Auslandsreisen), für Reise- und Tropenmedizin oder für Vorsorgeuntersuchungen; Beratung zu Leistungen der Krankenversicherung; Beratung zu Kuren; Fachberatung zu speziellen Krankheitsbildern; Beratung zu chronischen oder akut aufgetretenen Erkrankungen. 

  • Das Beratungstelefon „Prävention“: Vermittlungs- und Organisationsservice, Ernährungsberatung, Beratung zu gesunder Lebensweise im Allgemeinen, Beratung zu Bewegung und Sport (Hinweise auf Angebote in der Nähe, auch unter medizinischen Gesichtspunkten), Beratung zu barrierefreiem Wohnen, Unfallprävention, Verhalten im Straßenverkehr, Sturzprophylaxe, Thromboseprophylaxe, Bewegungstraining zur Prävention spezifischer Gesundheitsrisiken, Rückenschulkurse, präventives Herz- Kreislauftraining. 

  • Das medizinische Beratungstelefon: Vermittlungs- und Organisationsservice, Beratung bei der Auswahl von u. a. Ärzten, Fachärzten und Spezialisten, Krankenhäusern, Fach-, Spezial- und Rehakliniken, Krankentransportdiensten.

C. Nutzungsentgelt / Einrichtungspauschale

Der Kunde zahlt für die vertraglich vereinbarte Leistung ein monatliches Nutzungsentgelt. Die Höhe des monatlichen Nutzungsentgeltes richtet sich nach der dem Vertrag beigefügten Preisliste, die Vertragsbestandteil ist. Das monatliche Nutzungsentgelt wird vom Kunden nach Abschluss des Vertrages ab dem 1. des folgenden Monats zur Zahlung fällig. Mit dem Kunden kann, insbesondere für die erste zu leistende Zahlung, individuell ein hiervon abweichender Fälligkeitstermin vereinbart werden. Die Nutzungsentgelte sind nach der ersten Zahlung für die vereinbarte Vertragslaufzeit monatlich im Voraus jeweils zum 1. des Monats zu bezahlen.

CARPE.DI prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse besteht, auch bei Bestandskunden deren Bonität. CARPE.DI arbeitet hierfür mit externen Dienstleistern zusammen. CARPE.DI erhält von diesen die dazu benötigten Daten. Für diese Bonitätsauskunft übermittelt CARPE.DI den Namen und die Kontaktdaten des Kunden an die externen Dienstleister. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung und den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG durch die Auskunfteien der externen Dienstleister bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswertes über die Zahlungsfähig- und -willigkeit erfolgen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in den Datenschutzhinweisen von CARPE.DI.

Sofern vertraglich vereinbart, ist nach Abschluss des Vertrages neben dem monatlichen Nutzungsentgelt eine einmalige Einrichtungspauschale für die Einrichtung der erforderlichen Geräte fällig. Die Höhe der einmaligen Einrichtungspauschale wird durch die im Vertrag beigefügte Preisliste bestimmt. Die Einrichtungspauschale der Geräte wird mit dem ersten zu zahlenden Nutzungsentgelt fällig.

Das Nutzungsentgelt sowie die Einrichtungspauschale sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom Kunden an CARPE.DI zu zahlen, z.B. per Überweisung, SEPA-Mandat, Kreditkarte. Wenn der Kunde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, werden die Forderungen vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde kann ein für CARPE.DI erteiltes SEPA-Lastschrift-Mandat genauso wie eine etwaig früher erteilte Einzugsermächtigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für diesen Fall hat der Kunde für die weitere fristgemäße Zahlung selbst zu sorgen. Soweit Rechnungslegung vereinbart ist, erfolgt diese vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt (Verkürzung der „SEPA Direct Debit - Pre Notification“).

Bei Zuzahlungen durch die Pflege- oder Krankenkasse wird dieser Zuzahlungsbetrag auf das vereinbarte Nutzungsentgelt und die Einrichtungspauschale angerechnet. Die Anrechnung erfolgt erst nach Zahlungseingang der Zuzahlung der Pflege- oder Krankenkasse. Soweit die Pflege- oder Krankenkasse rückwirkend die (teilweise) Kostenübernahme erklärt und bezahlt, werden bereits erfolgte Zahlungen des Kunden auf zukünftige Zahlungen verrechnet bzw. an ihn zurückerstattet.

CARPE.DI ist berechtigt, das Nutzungsentgelt jederzeit angemessen zu erhöhen. Dies muss dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Erhöhungszeitpunkt schriftlich mitgeteilt werden. Dem Kunden wird für den Fall der Nutzungsentgelterhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Der Kunde kann den Vertrag dann mit einer Frist von zwei Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Entgelterhöhung schriftlich kündigen. Die Kündigung muss CARPE.DI innerhalb dieser Frist zugegangen sein. Der Vertrag endet in diesem Fall zum vorgesehenen Zeitpunkt der Entgelterhöhung.

Nicht enthalten im Nutzungsentgelt sind die Strom- und Telefonkosten sowie Kosten des Telefon-, Mobilfunk- und Internetanschlusses des Kunden, Reparatur-/ oder Ersatzlieferungskosten bei selbstverschuldeten Schäden, Kosten für die Beseitigung von vom Kunden zu verantwortender Störungen an den überlassenen Geräten, Kosten für die Geräteabholung/-rücksendung und Grundreinigung sowie ggf. Rückbau von Anschlussleitungen nach Beendigung des Vertrages. Ebenfalls im Nutzungsentgelt nicht enthalten sind die aus der Alarmierung resultierenden Kosten für eingeleitete Soforthelfereinsätze oder Einsätze von Angehörigen bzw. anderen Personen/Stellen, an die der Notruf weitergeleitet wurde.

D. ALLGEMEINE REGELUNGEN

  1. Kundendaten

Der Kunde macht bei Vertragsschluss gegenüber CARPE.DI die für die vertraglichen Leistungen erforderlichen Angaben. Ohne diese Angaben können die Leistungen von CARPE.DI oder Dritten aus diesem Vertrag nicht oder nicht in angemessener Weise erbracht werden. Änderungen oder Ergänzungen der Daten müssen CARPE.DI unverzüglich übermittelt werden.

Die Bereitstellung von Namen, Anschrift, Geburtsdatum, ein persönlicher Notfallkontakt (notwendig für die Anbindung an die Notrufzentrale) und Bankdaten ist verpflichtend. Werden diese Angaben nicht zur Verfügung gestellt, kommt ein Vertragsschluss nicht zustande. Die übrigen Datenangaben sind freiwillig.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen und medizinischen Daten sowie die Daten der vom Kunden angegebenen zu benachrichtigenden Personen/Stellen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung des Vertragszweckes verarbeitet werden.

In Abhängigkeit von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden Namen, Adressen und Telefonnummern der Personen erfasst, die im Notfall alarmiert oder deren Daten weitergegeben werden sollen. Werden Daten Dritter, z.B. von Angehörigen oder behandelnden Ärzten bei CARPE.DI hinterlegt, so versichert der Kunde mit der Übermittlung, dass er zuvor das Einverständnis der jeweiligen Personen eingeholt hat.

Der Kunde hat die von ihm für die vertragliche Leistung gemachten Angaben zu kontrollieren. Dies betrifft hauptsächlich die Anzahl der angegebenen privaten Kontakte sowie deren Telefon-/Mobiltelefonnummer, Schlüssel und Anfahrtszeiten. Der Kunde sollte eine ausreichende Anzahl an Kontaktpersonen mit adäquater Anfahrtszeit zur Verfügung stellen. CARPE.DI weist ausdrücklich darauf hin, dass im Notfall (Alarme ohne Sprachkontakt, Stürze, etc.) eine Türöffnung durch die angeforderten Rettungskräfte zu veranlassen ist, sofern CARPE.DI keine Kontaktpersonen zur Verfügung stehen. Die dabei anfallenden Einsatzkosten der notfallmäßigen Türöffnung sowie dabei ggf. entstehende Sachschäden werden nicht erstattet und müssen durch den Kunden beglichen werden.

Sämtliche über die für den Kunden von CARPE.DI registrierte(n) Telefonnummer(n) bei der Notrufzentrale eingehenden Anrufe werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung dient der Dokumentation des Gesprächsverlaufs für die Absicherung der Notfall-Leistung und wird im Bedarfsfall ausschließlich dazu verwendet, den Gesprächsverlauf zu rekonstruieren. Die Aufzeichnungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gelöscht. Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der befristeten Aufzeichnung des Verkehrs zwischen ihm und der Notrufzentrale bei einer Notrufauslösung.

Von CARPE.DI im Zusammenhang mit dem Vertrag erfasste Daten des Kunden, einschließlich der benannten Personen, werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert und verwendet. Die erfassten Daten werden gespeichert, verarbeitet und in elektronischer Form an den jeweiligen Kooperationspartner von CARPE.DI weitergeleitet, der die Leistungen von CARPE.DI in dessen Auftrag erbringt. Auch die Kooperationspartner speichern, verarbeiten und nutzen die Daten einschließlich der evtl. Weitergabe insoweit, als dies zur Erbringung der von dem Kunden benötigten oder gewünschten Notfall- und/oder Service-Leistungen erforderlich ist. Adressdaten einschließlich Telefonnummer werden telefonisch an Dritte übermittelt, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Gesundheitsdaten werden nur im Notfall und, soweit in der speziellen Notfallsituation notwendig, an die Leitstelle, den Hausarzt und an die vom Kunden benannten weiteren Personen telefonisch weitergeleitet.

  1. Sorgfaltsmaßstab, Haftung

CARPE.DI haftet unbegrenzt lediglich im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

Im Falle einfacher oder leichter Fahrlässigkeit von CARPE.DI, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von CARPE.DI bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, im Übrigen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Zur Klarstellung: In anderen als in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Fällen ist die Haftung von CARPE.DI unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch den Einsatz des Rettungsdienstes (z.B. Polizei, Feuerwehr) oder der im Vertrag durch den Kunden benannten Stellen/Personen (z.B. Angehörigen, Freunden, Bekannten, Nachbarn, Hausarzt) oder infolge nicht mitgeteilter Änderungen durch den Kunden (z.B. Wechsel des Türschlosses, Umzug) verursacht werden. Gleichfalls gilt dies für Schäden, die dem Kunden durch Beeinträchtigungen oder Störungen der Strom-, Telefonnetze/-leitungen und Breitbandanschlüsse oder durch höhere Gewalt, (z. B. Sturm, Gewitter, Hochwasser) oder den Wechsel des Telekommunikationsdienstleisters durch den Kunden oder durch Verstöße des Kunden gegen seine unter Abschnitt B., a), (1) dargestellten Pflichten entstehen.

Die Haftungsregelungen in den vorstehenden drei Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CARPE.DI.

Die von CARPE.DI überlassenen Geräte genügen nach Angaben der Hersteller den zur Zeit der Zulassung dieser Geräte geltenden allgemein anerkannten technischen Anforderungen. Für neuere oder höhere Anforderungen steht CARPE.DI nicht ein.

Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

  1. Vertragsabschluss und Widerrufsrecht

Der Vertragsschluss zwischen CARPE.DI und dem Kunden erfolgt entweder schriftlich, über das Internet oder telefonisch. 

Im Falle eines schriftlichen Vertragsschlusses fordert der Kunde mit Ausfüllen und Übersenden des Bestellformulars CARPE.DI lediglich auf, ihm gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages macht CARPE.DI dem Kunden durch die anschließende Übersendung der Auftragsbestätigung. Der Kunde nimmt dieses Angebot durch Ausfüllen des Notrufplans 1.0 und / oder 2.0 oder durch jede andere Mitwirkungshandlung (wie z.B. Inbetriebnahme des Gerätes) an. Der Kunde erklärt zudem spätestens dadurch seine Annahme des Vertragsangebots gegenüber CARPE.DI, indem er das jeweilige Gerät nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt an CARPE.DI zurücksendet.

Im Falle eines Vertragsschlusses über das Internet gibt der Kunde mit dem Ausfüllen des Online-Bestellformulars und per Klick auf den Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. CARPE.DI ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden durch Übersenden einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Übersendung der bestellten Geräte anzunehmen.

Im Falle eines Vertragsschlusses per Telefon kommt der Vertrag zwischen CARPE.DI und dem Kunden durch die mündliche Bestellung des Kunden und durch die mündliche Bestätigung des Callcenter-Mitarbeiters zustande.

Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von CARPE.DI gespeichert.

Der Kunde hat das Recht, seine mit dem Vertragsangebot abgegebene Willenserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrungen zu widerrufen, soweit der Kunde ein Verbraucher i.S.d. BGB ist.

Wird die Teilnahme am gebuchten Dienst wirksam widerrufen, hat der Kunde ihm auf seinen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist von CARPE.DI überlassene Geräte nach Rücksprache mit CARPE.DI entweder auf dessen Kosten auf dem normalen Postweg an CARPE.DI zurückzusenden oder von CARPE.DI abholen zu lassen. Soweit CARPE.DI ein Retourenlabel zur Verfügung gestellt hat, ist dieses zu nutzen. Soweit CARPE.DI auf ausdrücklichen Kundenwunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbracht hat, hat der Kunde die bis zum Zugang des wirksamen Widerrufs erbrachten Dienstleistungen angemessen zu entgelten.

  1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Carpe.di Verwaltungs GmbH, Niemannsweg 52, 24105 Kiel, Telefonnummer: +49 431 3209488, Telefax: + 49 431 3209489, E-Mail: info@vitamea.info mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Ihnen von uns im Rahmen der Dienstleistung überlassenen Geräte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an MD Medicus Telemedizin GmbH, Industriestrasse 2a, 67063 Ludwigshafen am Rhein, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Geräte vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Geräte nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Geräte nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

  1. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. 

An:

Carpe.di Verwaltungs GmbH, Niemannsweg 52, 24105 Kiel, 

Telefax: + 49 431 3209489, E-Mail: info@vitamea.info

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über das: 

 

.………………………..………………………………………………

 

…...……………………………………………………………………

 

Bestellt am (*) ………………… /
 

erhalten am(*) …………………

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

…………………………………………………………

 

Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

………………………………………………………………………...

 

.…….…………………………………………………………………

 

Datum: ………………………………

Unterschrift des Verbrauchers: 

 

……………………………………………………….

(nur bei Mitteilung auf Papier)

*Unzutreffendes streichen.

 

Hinweis: Ihnen steht auch ein Widerrufsformular auf der Internetseite www.vitamea.info zur Verfügung. Wie bereits in der Widerrufsbelehrung klargestellt, ist die Verwendung diese Muster-Widerrufsformulars nicht vorgeschrieben.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung 

Der Vertrag wird, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für die Dauer von sechs Monaten geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils einen (1) Monat, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Der Vertrag kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt für CARPE.DI beispielsweise dann vor, wenn der Kunde der Zahlung des Nutzungsentgeltes auch nach Mahnung durch CARPE.DI nicht nachkommt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform (z.B. E-Mail, Fax).

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von CARPE.DI (Kiel) der Erfüllungsort.

 

  1. Schlussbestimmungen

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag nebst diesen AGB regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dies nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit/Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu finden, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß oder Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Die Parteien sind sich einig, dass diese Ziffer keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

bottom of page